AGB - Webshop


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Senectovia Medizinaltechnik AG Online Shop

1. Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

  1. Angebote

Versand erfolgt nur in der Schweiz.

 

  1. Versandkosten

Die Versandkosten werden für jede Bestellung einzeln berechnet und dem Kunden in Rechung gestellt. Die Versandkosten sind im Webshop nicht ersichtlich.

 

  1. Lieferung

Lieferungen erfolgen mit der Post an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Senectovia Medizinaltechnik AG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (das Bestätigunsemail gilt nicht als verbindliche Zusage). Die Senectovia Medizinaltechnik AG ist zu einer Lieferung vor dem angegebenen Liefertermin berechtigt. Bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenem Brief gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Die Senectovia Medizinaltechnik AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen, soweit dies für den Vertragspartner wirtschaftlich zumutbar ist. Auch bei Teillieferungen wird der Preis für die gelieferten Waren mit Lieferung und Zugang der Rechnung zur Bezahlung fällig. Versandkosten fallen je Bestellung nur ein mal an, außer der Kunde entscheidet sich ausdrücklich für Teillieferung.

Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Für den Versand wird die Ware angemessen verpackt.

Kann die Lieferfrist nicht eingehalten werden, weil einer der folgenden Gründe vorliegt, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:
- falls der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
- falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und nicht von
  Senectovia Medizinaltechnik AG verschuldete Ereignisse zurückzuführen ist. Dies gilt auch bei Verzögerungen
  bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten
- falls der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt

Im Falle der Verzögerung wird Senectovia Medizinaltechnik AG Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen.

 

  1. Rückgaberecht

Mit Ausnahme von Großmengenaufträgen räumt Senectovia Medizinaltechnik AG dem Besteller ein 14-tägiges Rückgaberecht von unbenutzten Artikeln in Originalverpackung ein, sofern diese noch nicht im Patientenzimmer gelagert wurden. Das Rückgaberecht beginnt mit der Übergabe der Ware an den Besteller.

Das Rückgaberecht wird durch Rücksendung der Ware ausgeübt. Die Rücksendekosten und die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Senectovia Medizinaltechnk AG wird den Warenwert abzüglich Versandkosten an den Besteller zurückerstatten.

Für ein fehlerhaftes Produkt bei Eingang (d.h. Defekt bei Ankunft), einem beschädigten Produkt durch Transport (dieser muss beim Empfang unverzüglich dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden), einem falsch gelieferten Produkt oder im Gewährleistungsfall, wird eine individuelle Klärung herbeigeführt. Im Garantiefall gelten im übrigen die allgemeinen Gewährleistungsregelungen der jeweiligen Hersteller der Produkte.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Senectovia Medizinaltechnik AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren.

 

  1. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von Senectovia Medizinaltechnik AG  ist Urdorf im Kanton Zürich.

Die mit Senectovia Medizinaltechnik AG abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Urdorf.

     

     

    Stand: 01.07.2015

    Senectovia Medizinaltechnik AG

    In der Luberzen 1

    CH-8902 Urdorf